Sträfliche Untätigkeit
04 juni 2007
Von Ludwig, Udo und Mertin, Ansgar
Hinterbliebene der in Srebrenica umgebrachten Bosnier wollen Schadensersatz vom niederländischen Staat und von der Uno erstreiten. Blauhelme hatten beim Schutz der Bevölkerung versagt.
In den Tagen des Gemetzels von Srebrenica, Mitte Juli 1995, hat Munira Subasic aus Vogosca bei Sarajevo 22 Mitglieder ihrer Familie verloren. Neun Jahre nach der Ermordung von über 8000 muslimischen Bosniern durch serbische Milizen musste sie ihren toten Ehemann identifizieren und anschließend begraben. Ihr 20-jähriger Sohn Nermin ist bis zum heutigen Tagen verschollen.
Unauslöschlich bleibt für die 58-Jährige aber nicht nur das Ende ihrer Angehörigen. Es sind auch die bitteren Stunden des 12. Juli, die sie bis zum heutigen Tag nicht verarbeiten kann. Sie befand sich damals in einem Flüchtlingslager nahe Srebrenica, das eigentlich von niederländischen Uno-Soldaten beschützt werden sollte. Doch irgendwann, berichtet die Bosnierin, fingen die Serben an, "Mädchen und junge Frauen aus der Gruppe von Flüchtlingen abzuführen. Sie wurden vergewaltigt".
Auch den Tod eines Babys bezeugt Frau Subasic: Ein Serbe "sagte zu der Mutter, das Kind solle aufhören zu heulen. Als das Kind weiterhin weinte, nahm er es der Mutter weg und schnitt ihm die Kehle durch. Dann lachte er".
Fast zwölf Jahre nach diesen Untaten bekommen die Schilderungen der Bosnierin neue Sprengkraft. Denn die Frau berichtet auch, dass nicht nur Bosnier Zeugen solcher Grausamkeiten waren. Als die Frauen vergewaltigt wurden, habe ein niederländischer Soldat danebengestanden, zugeschaut und auf seinem Walkman Musik gehört. Auch die Ermordung des Babys habe ein Niederländer gesehen und dennoch "überhaupt nicht reagiert".
In dieser Woche werden solche Berichte eine neue Welle der Empörung auslösen. Sie sind Teil einer 228-seitigen Klageschrift, die am heutigen Montag im Landgericht von Den Haag eingereicht wird. Im Namen von Munira Subasic und fast 6000 weiteren Hinterbliebenen wird eine Amsterdamer Kanzlei Klage gegen den Staat Niederlande und die Vereinten Nationen einreichen.
Obwohl die mörderische Absicht der Serben bekannt gewesen sei, hätten weder die Niederländer als Schutzmacht noch die Uno als Mandatsgeber Maßnahmen zur Rettung der Bevölkerung getroffen, argumentieren die Rechtsanwälte. Für den "schlimmsten Völkermord seit dem Zweiten Weltkrieg" fordern sie deshalb 25 000 Euro Schadensersatz pro Kläger als Vorschuss sowie eine Entschädigung, deren endgültige Höhe noch festgestellt werden müsse.
Die unrühmliche Rolle der Holländer in Bosnien war bereits Gegenstand mehrerer Untersuchungskommissionen in den Niederlanden. Ministerpräsident Wim Kok übernahm 2002 die Verantwortung und musste gehen. Die Klageschrift berührt dagegen völkerrechtliches Neuland. Entschieden werden soll, ob und in welchem Ausmaß Blauhelm-Truppen, die zum Schutz einer ausländischen Bevölkerung entsandt werden, für ihre Fehler haften müssen.
Den Richtern wird sich überdies auch die grundsätzliche Frage stellen, ob die Uno für das Versagen einer unter ihrer Hoheit stehenden Armee zur Rechenschaft gezogen werden kann. Es ist das erste Mal, dass sich die Weltorganisation vor Gericht verantworten muss, weil Soldaten die ihnen anvertrauten Menschen nicht schützen wollten oder konnten.
Die Anwälte Axel Hagedorn und Marco Gerritsen aus der Amsterdamer Kanzlei Van Diepen Van der Kroef haben jahrelang an ihrem Schriftsatz gearbeitet. Sie zeichnen nun das Bild einer Truppe, die inkompetent, desinteressiert und allein um die Gesundheit ihrer eigenen Soldaten besorgt gewesen sei. Schon die Ausbildung der Blauhelm-Soldaten für den Einsatz auf dem Balkan sei äußerst unprofessionell gewesen. Viele seien ohne
ausreichendes Training nach Bosnien geschickt worden.
Als völlig wirklichkeitsfremd erwies sich auch die lediglich leichte Bewaffnung der sogenannten Dutchbat-Soldaten. Die Holländer wollten nicht zu martialisch auftreten und lieber friedfertig wirken. Das rächte sich. Schon Anfang 1995 kamen teilweise nur noch zehn Prozent der niederländischen Konvois durch die serbischen Reihen. Die Folge: ein dramatischer Mangel an Munition, Lebensmitteln und medizinischen Hilfsgütern.
Stück für Stück konnten die bosnischen Serben unter ihren Führern Radovan Karadzic und Ratko Mladic den Angriff gegen die Schutzzone der Uno vorbereiten, in der rund 40 000 Bosnier zusammengezogen waren. Doch die Niederländer verharrten in ihrer Lethargie. Der Franzose Bernard Janvier, der das Uno-Kommando von Zagreb aus führte, sagte vor einer nationalen Untersuchungskommission: "Wenn wir 400 Franzosen in Srebrenica gehabt hätten, wäre das ganz anders gelaufen - wir hätten ernsthaft gekämpft."
Als am 8. Juli ein Beobachtungsposten der Uno-Truppe in der Nähe von Srebrenica angegriffen wurde und das Dutchbat-Kommando um Luftunterstützung bat, passierte nichts. Später behaupteten niederländische Soldaten, die Militärs der Uno in Sarajevo hätten die Flugzeuge verweigert. "Das stimmt einfach nicht", sagt Anwalt Hagedorn. Der Stabschef, General Cees Nicolai, habe die Luftunterstützung abgelehnt, vermutlich auf Befehl aus Den Haag. Der damalige Verteidigungsminister Joris Voorhoeve habe telefonisch interveniert.
Als sich die serbischen Paramilitärs den Dutchbat-Truppen näherten, hätten diese ihre Stellung umgehend aufgegeben. "Die Niederländer hatten von Anfang an nur ein Ziel", sagt Anwalt Gerritsen, "nämlich sämtliche Soldaten heil nach Hause zu bekommen."
So gelang den Serben der Durchbruch. Da die Aggressoren angeblich 15 holländische Soldaten in ihrer Hand hatten, lehnten die Niederländer weiter jede Luftunterstützung kategorisch ab. Aber einige Blauhelme hatten ihre Posten nicht etwa unter Zwang verlassen. "Sie waren freiwillig mit den Serben mitgegangen", sagt Gerritsen, "und das mit Erlaubnis der holländischen Armeeführung".
Damit waren die Serben am Ziel, Srebrenica war gefallen. Einige verängstigte Niederländer legten sogar ihre Waffen nieder, insgesamt 199 Gewehre, 25 MPs, 38 Pistolen sowie 29 Maschinengewehre. Dutchbat-Offiziere rieten den verängstigten Frauen und Kindern daraufhin, ins nahe Potocari zu fliehen, im dortigen Lager seien sie sicher. 10 000 bis 15 000 Männer entwichen in die Wälder, um sich ins sicherere Tuzla durchzuschlagen. Aber nur die wenigsten kamen dort an. Die meisten wurden von Minen zerfetzt, gefangen genommen oder zu Tausenden erschossen.
In Potocari wurde nur jeder sechste von etwa 30 000 Bosniern in das Flüchtlingslager gelassen. Der Rest musste draußen bleiben. Am 12. Juli eskalierte das Geschehen. Serben standen vor der Tür des Lagers, sie wollten das Camp inspizieren. Dutchbat willigte ein. Um Provokationen zu vermeiden, legten die Schutztruppen ihre Waffen auf einen Haufen. Und dann begannen die Serben im Camp zu marodieren - die Niederländer schauten weg. Ein heimgekehrter Soldat erklärte später, er wolle sich nicht mehr an das erinnern, was er erlebt habe: "Folterungen, Exekutionen und Gemetzel".
Statt die Verbrechen zu verhindern oder sie zumindest an das Kommando in Sarajevo zu melden, beteiligten sich die Niederländer sogar aktiv an der Selektion bosnischer Frauen und Männer. Die männlichen Muslime wurden fast allesamt ermordet - auch wenn einige gerade mal zwölf Jahre alt waren.
Im Lager spielten sich unbeschreibliche Szenen ab. Die Serben holten Mädchen aus den Gruppen heraus. "Ich sah, wie die bosnischen Frauen die Dutchbat-Soldaten anflehten, die Mädchen zurückzubringen", erinnert sich die Klägerin Kadira Gabeljic. Doch die hätten nur "no, no, no" geantwortet.
Die Klägerin Ramiza Gurdic wird Zeugin eines Vorfalls, der ihr wohl nie wieder aus dem Kopf gehen wird. Gurdic sieht eine Mutter mit einem etwa zehn Jahre alten Sohn. "Der Junge wurde auf den Schoß der Mutter gesetzt", sagt sie. Dann wurde er regelrecht geschlachtet. "Sein kleiner Kopf wurde abgehackt, der Körper blieb auf dem Schoß der Mutter."
Für die Kläger steht fest, dass die Niederländer sträflich versagt haben, ihren Auftrag zu erfüllen, die ausgewiesene Uno-Schutzzone zu sichern. Damit hätten sie die Bevölkerung "der Blutgier der bosnischen Serben ausgeliefert", heißt es in ihrem Schriftsatz. Rückenwind bekommt die Klage durch ein im Februar ergangenes Urteil des Internationalen Gerichtshofs, nach dem Staaten verpflichtet sind, "Völkermord zu verhindern". Der niederländische Staat hatte beim Blauhelm-Einsatz der Uno eine "steuernde Rolle", sagt Anwalt Hagedorn, "deshalb muss er nun auch für die dramatischen Folgen haften".
Völkerrechtlich noch brisanter ist die Zielrichtung der Amsterdamer Anwälte gegen die Vereinten Nationen. Grundsätzlich genießt die Uno nämlich Immunität, um ihre Ziele zu erfüllen. Die könne in diesem Fall aber nicht gelten, sagen die Kläger. Die Weltorganisation habe in mehreren Resolutionen den Bosnien-Einsatz beschlossen und ihn mit Hilfe der Blauhelme auch ausgeführt. Es sei eine nicht zu akzeptierende "Machtkonzentration", sagt Hagedorn, "wenn sie nun nicht einmal mehr durch Gerichte zu kontrollieren sei".
Wichtiger noch: Die Immunität der Uno sei geschaffen worden, damit sie ihre humanitären Ziele weltweit verfolgen kann. Er könne sich aber nicht vorstellen, sagt Hagedorn, "dass die Uno Völkermord als ihre eigene Zielsetzung begreift".
UDO LUDWIG, ANSGAR MERTIN
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