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Hinterbliebene von Srebrenica klagen gegen die Uno

Der Spiegel
12 juni 2008

Es ist der größte Zivilprozess um das Massaker im bosnischen Srebrenica vor 13 Jahren: 6000 Angehörige der Opfer klagen vor dem Landgericht in Den Haag gegen die Niederlande und die Uno. Zur Debatte steht vor allem die juristische Unantastbarkeit der Uno.

 

Hamburg - Der Vorwurf lautet, die niederländischen Uno-Truppen hätten tatenlos zugesehen, wie bosnisch-serbische Milizen unter der Führung von General Ratko Mladic nahe der Uno-Schutzzone rund 8000 wehrlose muslimische Bosnier ermordeten. Auf diese Weise seien sie ihrer Schutzverpflichtung nicht nachgekommen und hätten sich der unterlassenen Hilfeleistung beim schlimmsten Völkermord in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg schuldig gemacht.

 

Damit steht erstmals auch die Uno vor Gericht, die als internationale Organisation bisher genau wie Staaten Immunität vor Verurteilungen genießt - doch diese juristische Unantastbarkeit wird nun von den Klägern angezweifelt. Der Prozess soll zunächst die grundsätzliche Frage klären, ob die Immunität aufgehoben werden kann, erst dann könnten individuelle Entschädigungsforderungen geltend gemacht werden.

Die Uno hat Fehlverhalten ihrer Blauhelme in Srebrenica bereits eingestanden - lehnt aber eine Mitverantwortung an dem Völkermord strikt ab. "Damit wäre die Uno nicht mehr kontrollierbar, sie stünde praktisch über dem Gesetz", sagt der Opferanwalt Axel Hagedorn.

Auch der Heidelberger Völkerrechtler Jochen Frowein meint, die Immunität der Weltorganisation müsse Grenzen haben: "Es ist völkerrechtlich völlig unzulässig, dass es keinerlei Rechtsschutz in Situationen gibt, in denen massive Schädigungen durch eine Organisation wie die Uno geschehen sind." Schließlich gebe es in der EU einen vollständigen Rechtsschutz für Individuen. Die Uno scheint jedoch keine Verurteilung zu fürchten, sie hat sich nicht zu der Klage geäußert und auch keinen Prozessbeobachter entsandt.

Ansgar Mertin

  Download "Hinterbliebene von Srebrenica klagen gegen die Uno.pdf"
(PDF, 594 Kb)

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