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Klagen gegen UN unzulässig

Frankfurter Rundschau
11 Juli 2008

Den Haag. Angehörige der Opfer des Völkermords von Srebrenica sind mit einer in den Niederlanden vorgebrachten Schadenersatzklage gegen die Vereinten Nationen gescheitert. Das Landgericht in Den Haag billigte den UN am Donnerstag Immunität zu, auch in Fällen von Völkermord.

Von dieser Immunität, die in der Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben wurde, gebe es keine Ausnahme, erklärte das Gericht. Dieser Schutz vor gerichtlicher Verfolgung ergebe sich aus völkerrechtlichen Bestimmungen. Staatliche Gerichte könnten sich daher nicht mit Klagen gegen die UN befassen, hieß es in der Begründung der Richter.

In Srebrenica hatten serbisch-bosnische Militärs im Bürgerkrieg 1995 weit mehr als 7000 Muslime ermordet. Niederländische UN-Soldaten hatten die Region, in der die Muslime den Schutz der Blauhelme suchten, zuvor kampflos den Serben überlassen. Die Organisation "Mütter von Srebrenica" und mehrere Einzelkläger hatten die Vereinten Nationen auf Schadensersatz verklagt, weil diese das Massaker nicht verhindert hatten. Ein Anwalt der Opfer kündigte Berufung an. ap/dpa
 

 

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