- Arbeitsrecht
- Bank- und Wertpapierrecht
- Beamtenrecht
- Deutsch-Niederländische Rechtsverhältnisse
- Europarecht
- Immobilien- und Baurecht
- Insolvenz und Neustrukturierung
- Internationales Recht
- Mediation
- Medien, Entertainment und ICT
- Mergers & Acquisitions
- Personen- und Familienrecht
- Prozessrecht
- Sport und Recht
- Transportrecht
- Unternehmensrecht
- Versicherungsrecht und Haftpflicht
- Verwaltungs- und Umweltschutzrecht
Prozessrecht
Die Prozessführung ist von jeher das Fachgebiet der Anwaltschaft. Anders als in Deutschland gibt es in den Niederlanden Prozessrechtsspezialisten. Die Abteilung Prozessrecht gilt bei Van Diepen Van der Kroef als eine Kernkompetenz. Wir betrachten diese Abteilung als das Rückgrat unserer Organisation. Nur mit Hilfe der im Rahmen der täglichen Verfahrenspraxis gesammelten Erfahrung ist es möglich, Klienten über ihre juristische Position hochwertig zu beraten. Das Plädieren für den Standpunkt einer Partei vor Gericht ist unser Spezialgebiet. Es gibt nur noch wenige Rechtsanwaltsbüros in den Niederlanden, die eine selbständige Abteilung Prozessrecht haben. Van Diepen Van der Kroef verfügt über eine äußerst erfahrene Abteilung Prozessrecht.
Sowohl Hauptverfahren, einstweilige Verfügungsverfahren, schiedsrichterliche Verfahren und Schiedsgutachterverfahren als auch die Vertretung von Mandanten bei disziplinargerichtlichen Verfahren gehören zum Aufgabenbereich unserer Rechtsanwälte. Wir beraten auch in Revisionsverfahren und treten als Rechtsanwälte in Verfahren vor dem niederländischen obersten Gericht (Hoge Raad) auf.
Unsere Rechtsanwälte der Abteilung Prozessrecht sind insbesondere spezialisiert im Bereich der Sicherungspfändung, die in den Niederlanden - anders als in Deutschland - vor dem Erlangen eines Titels sehr weitreichend zugelassen ist. Unsere Rechtsanwälte der Abteilung Prozessrecht:
- sind erfahren und lösungsorientiert
- sind sich des Verhältnisses zwischen den Kosten für gerichtliche Verfahren und dem Ergebnis bewusst
- führen vor Einleitung von Prozessen Sicherungspfändungen durch
- vertreten Mandanten in Verfahren bei Gerichten in allen Instanzen
- vertreten Mandanten in Verfahren vor Disziplinargerichten und Berufsgerichten (z.B. dem Berufs- und Disziplinargericht des NIVRA für eingetragene Wirtschaftsprüfer)
- vertretem Mandanten in schiedsrichterlichen Verfahren und verbindlichen Schiedsgutachterverfahren
- nehmen Pfändungen von Vermögensbestandteilen zwecks Befriedigung eines Anspruchs vor und verteidigen sich gegen eine durch Dritte vorgenommene Pfändung
- vollstrecken gerichtliche und schiedsrichterliche Urteile und Schiedsgutachterverträge im In- und Ausland
(Alphabetische Übersicht)
"Sie besitzen das Gefühl für meine Branche. Sprechen die Sprache. Ich brauch nichts zu übersetzen."
www.davdigital.com










