- Arbeitsrecht
- Bank- und Wertpapierrecht
- Beamtenrecht
- Deutsch-Niederländische Rechtsverhältnisse
- Europarecht
- Immobilien- und Baurecht
- Insolvenz und Neustrukturierung
- Internationales Recht
- Mediation
- Medien, Entertainment und ICT
- Mergers & Acquisitions
- Personen- und Familienrecht
- Prozessrecht
- Sport und Recht
- Transportrecht
- Unternehmensrecht
- Versicherungsrecht und Haftpflicht
- Verwaltungs- und Umweltschutzrecht
Deutsch-Niederländische Rechtsverhältnisse
Unsere deutsch-niederländische Abteilung ist einmalig in den Niederlanden im Hinblick auf Größe und Zusammenstellung. In der Abteilung arbeiten u.a. fünf deutsche Rechtsanwälte, von denen drei die Zulassung in den Niederlanden und in Deutschland besitzen. Diese Abteilung wird weiter durch mehrere niederländische Advocaten verstärkt, die entweder deutscher oder schweizerischer Herkunft sind und darum Deutsch als Muttersprache beherrschen und durch weitere Advocaten mit sehr guten Kenntnissen der deutschen Sprache. Van Diepen Van der Kroef verfügt damit über die bei weitem größte deutsche Rechtsanwaltsabteilung in den Niederlanden. Unsere Rechtsanwälte und das Sekretariat haben deutsch als Muttersprache, beherrschen jedoch gleichzeitig die niederländische Sprache perfekt. Aus Erfahrung wissen wir, dass dies die Effektivität und Effizienz der rechtlichen Beratung wesentlich fördert. Unsere Rechtsanwälte dieser Abteilung beraten Mandanten darüber, wie sie Unterschiede zwischen den beiden Geschäfts- und Rechtskulturen überbrücken können und sie stehen ihren Mandanten bei Kontakten mit niederländischen Unternehmen und Behörden zur Seite. Sie arbeiten eng mit den Spezialisten anderer Abteilungen von Van Diepen Van der Kroef zusammen.
Die Niederlande sind traditionell wirtschaftlich eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden. Die noch stets vorhandenen steuerlichen Vorteile für Holding Gesellschaften verstärken diesen Aspekt. Die Abteilung deutsch-niederländische Rechtsverhältnisse bei Van Diepen Van der Kroef berät beispielsweise deutsche Unternehmen mit einer niederländischen Mutter- bzw. Tochtergesellschaft oder Unternehmen, die sich in den Niederlanden niederlassen wollen. Unsere Rechtsanwälte dieser Abteilung vertreten Unternehmen und Privatpersonen bei Rechtsstreitigkeiten vor niederländischen Gerichten. Gleichzeitig beraten unsere deutschen Rechtsanwälte natürlich auch niederländische Firmen mit kommerziellen Tätigkeiten in Deutschland sowie Privatpersonen mit Rechtsproblemen in Deutschland.
Unsere Rechtsanwälte der Abteilung deutsch-niederländische Rechtsverhältnisse:
• sind erfahren im interkulturellen Verhandeln
• sind mit den beiden unterschiedlichen Rechtssystemen und Geschäftskulturen
vertraut
• beraten im Hinblick auf die Vor- und Nachteile der beiden Rechtssysteme auf
den verschiedenen Rechtsgebieten
• betreuen übernahmen, Fusionen, Joint ventures etc. zwischen
niederländischen und deutschen Unternehmen
• beraten über Neustrukturierungen und Reorganisationen in deutsch-
niederländischen Konzernen
• betreuen und führen selbständig grenzüberschreitende Verhandlungen
• erstellen, redigieren und beurteilen Verträge
• führen sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland Prozesse
• beraten über Rechtsstreitigkeiten, treten zum Teil als Mediatoren oder
Schiedsrichter in deutsch-niederländischen Konflikten auf
• arbeiten mit den Rechtsanwälten anderer Spezialgebiete zusammen
(Alphabetische Übersicht)
(Alphabetische Übersicht)
"Sie kommen mit der Problemlösung bevor die Probleme entstehen."
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