- Arbeitsrecht
- Bank- und Wertpapierrecht
- Beamtenrecht
- Deutsch-Niederländische Rechtsverhältnisse
- Europarecht
- Immobilien- und Baurecht
- Insolvenz und Neustrukturierung
- Internationales Recht
- Mediation
- Medien, Entertainment und ICT
- Mergers & Acquisitions
- Personen- und Familienrecht
- Prozessrecht
- Sport und Recht
- Transportrecht
- Unternehmensrecht
- Versicherungsrecht und Haftpflicht
- Verwaltungs- und Umweltschutzrecht
Internationales Recht
Obwohl in internationalen Verfahren oft nationale Rechtsvorschriften angewendet bzw. ausgelegt werden müssen, kann es notwendig sein, sich wegen der grenzüberschreitenden Aspekte dieser Verfahren auch mit supranationalen Rechtsvorschriften, wie bilateralen und/oder multilateralen Verträgen, auszukennen und sie anzuwenden. Die Anwendung des Internationalen Privatrechts ist in Rechtsfällen mit internationalem Bezug zwingend um das jeweilige anwendbare nationale Recht sowie die international zuständigen Gerichte zu bestimmen. Zu den vorgenannten Rechtsvorschriften gehören z.B.:
- das UN-Kaufrecht (CISG)
- das übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
- das Römische EWG-übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (EVÜ)
- die Verordnung Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVO)
- die Verordnung Nr. 1348/2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EuZVO)
Unsere Rechtsanwälte der Abteilung Internationales Recht verfügen über fundierte Kenntnisse auf diesen Gebieten. Nicht nur in ihrer Beratertätigkeit und im Rahmen ihrer praktischen Arbeit, sondern auch in der Prozessführungspraxis wissen unsere Rechtsanwälte der Abteilung Internationales Recht, wie diese Vorschriften anzuwenden sind, wie sie sich auf das nationale Recht auswirken und wie sie neben dem geltenden nationalen Recht eingesetzt werden können.
Unsere Rechtsanwälte der Abteilung Internationales Recht:
- verhandeln erfahren und sachkundig
- sind es gewohnt im internationalen Rahmen zu operieren
- beraten über die Anwendbarkeit nationaler Rechte in der EU
- beraten über die Zuständigkeit nationaler Gerichte in der EU
- beraten bei internationalen Geschäften und betreuen sie
- verfügen über große Erfahrung bei der Abfassung von Verträgen mit internationalem Charakter
- beraten bei internationalen Rechtsstreitigkeiten
- haben Erfahrung bei der Führung und Betreuung von Verfahren mit internationalem Bezug
- verfugen über ein ausgezeichnetes internationales Netz von (juristischen) Beratern
(Alphabetische Übersicht)
"Ich brauche einfach einen Rechtsanwalt als Geschäftspartner. Auch wenn ich kein Problem habe."
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