- Arbeitsrecht
- Bank- und Wertpapierrecht
- Beamtenrecht
- Deutsch-Niederländische Rechtsverhältnisse
- Europarecht
- Immobilien- und Baurecht
- Insolvenz und Neustrukturierung
- Internationales Recht
- Mediation
- Medien, Entertainment und ICT
- Mergers & Acquisitions
- Personen- und Familienrecht
- Prozessrecht
- Sport und Recht
- Transportrecht
- Unternehmensrecht
- Versicherungsrecht und Haftpflicht
- Verwaltungs- und Umweltschutzrecht
Beamtenrecht
Die Rechtsanwälte der Abteilung Beamtenrecht sind sachkundig auf dem Gebiet der Rechtsposition von (Halb-) Beamten. Das Beamtenrecht nimmt innerhalb des Arbeitsrechts eine besondere Stellung ein. Es kennzeichnet sich durch sich schnell ändernde und vermehrte Vorschriften. Die Art des Verfahrens weicht stark ab von der des normalen Arbeitsrechts. Die Rechtsanwälte der Abteilung Beamtenrecht beraten und führen regelmäßig Verfahren für sowohl Beamte als (Halb-) Behörden und/oder Bildungsinstitute. Auf diese Weise kennen sie aus der Praxis beide Seiten „der Medaille“. Dies ist strategisch ein großer Vorteil, der es ihnen ermöglicht, in einem Verfahren oder Verhandlungsabschnitt zukünftige Entwicklungen zu antizipieren. Die Rechtsanwälte der Abteilung Beamtenrecht:
- sind verhandlungserfahren
- beraten in rechtspositionellen Fragen im weitesten Sinne
- kennen die Problematik um (Freikauf von) übergesetzlichen Leistungen
- führen Verfahren in Widerspruch, Berufung und Berufungsverfahren vor dem Hoge Raad
- begleiten Verschmelzungen, Reorganisationen und (Ent)Privatisierung von (Halb-) Behörden
- sind bekannt um ihre praktische Herangehensweise, wobei selbstverständlich der formale Rahmen des Beamtenrechts nicht übersehen wird
- bringen oft erfolgreich eine außergerichtliche Einigung zu Stande und vermeiden auf diese Weise lang andauernde und kostenintensive Verfahren.
(Alphabetische Übersicht)
"Sie besitzen das Gefühl für meine Branche. Sprechen die Sprache. Ich brauch nichts zu übersetzen."
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