Pressemitteilung 01.07.2010: Mütter von Srebrenica haben Revision beim höchsten niederländischen Zivilgericht (Hoge Raad) in Den Haag gegen das Urteil des Oberlandesgericht vom 30. März 2010 eingereicht und beantragen der UNO im Zusammenhang mit dem Völkermord keine Immunität zu gewähren
In dem Zivilprozess der 6.000 Hinterbliebenen des Völkermords von Srebrenica (auch bekannt als „die Mütter von Srebrenica“) gegen die UNO und den niederländischen Staat haben wir namens der Mütter von Srebrenica beim höchsten niederländischen Zivilgericht (Hoge Raad) Revision eingelegt gegen das Urteil des Oberlandesgerichts vom 30. März 2010.
Namens der Mütter von Srebrenica sind wir noch immer der Meinung, dass die UNO nicht über dem Gesetz stehen darf und wegen ihrer Rolle beim Völkermord in Srebrenica in 1995 vor einem unabhängigen Gericht Verantwortung ablegen muss. Obwohl völkerrechtlich dazu seit über 60 Jahren verpflichtet, hat die UNO nie selbst einen unabhängigen Rechtsweg eingerichtet und verstößt damit auch gegen fundamentale europäische Rechtsnormen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) sowie des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH).
Wir haben wiederum beantragt, dass die Frage der Immunität der UNO innerhalb der europäischen Union an den EuGH vorgelegt wird. Die Frage, ob der UNO absolute Immunität zukommt, d.h. die UNO auch bei schwersten Menschenrechtsverstößen vor keinem Gericht verklagt werden kann, ist eine prinzipielle europäische Rechtsfrage. Die europäischen Grundrechte gewähren effektiven Rechtsschutz und deshalb kann nur der EuGH urteilen, ob dieses Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz immer gilt, also auch für die UNO. Die UNO hat vielfach erklärt, an die Menschenrechte gebunden zu sein und trotzdem stellen sie sich diesem Verfahren nicht. Neben der juristischen Frage bleibt die politische: Wie lange kann eine UNO Glaubwürdigkeit behalten, die für Menschenrechte eintritt und sich selbst nicht an Menschenrechte hält?
Die UNO wird durch die Rechtsprechung der ersten beiden Instanzen jeglicher gerichtlichen Kontrolle entzogen und verfügt damit über eine unbegrenzte Macht. Wenn dies so bleibt, werden die Menschenrechte dieser absoluten Macht geopfert. Dies ist politisch, menschlich und juristisch unakzeptabel.
Die Mütter von Srebrenica werden in ihrem Kampf um Gerechtigkeit nicht nachlassen.
Mehr Informationen über das Verfahren Srebrenica (auch unsere Revisionsbegründung) erhalten Sie auf unserer Website.
Amsterdam, 1. Juli 2010
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