Pressemitteilung 30.03.2010: Berufungsgericht in Den Haag verweist Frage behaupteter absoluter Immunität der UNO überraschend nicht an den Europäischen Gerichtshof
In dem Zivilprozess der 6.000 Hinterbliebenen des Völkermords von Srebrenica (auch bekannt als „die Mütter von Srebrenica“) hat das Berufungsgericht in Den Haag heute entschieden, dass die UNO absolute Immunität genießt, anstatt die Frage dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) vorzulegen.
Es ist erstaunlich, dass das niederländische Gericht unserem Antrag auf Vorlage an den EuGH nicht gefolgt ist. Die Frage, ob der UNO absolute Immunität zukommt, d.h. die UNO auch bei schwersten Menschenrechtsverstößen vor keinem Gericht verklagt werden kann, ist eine prinzipielle europäische Rechtsfrage. Die europäischen Grundrechte gewähren effektiven Rechtsschutz und deshalb kann nur der EuGH urteilen, ob dieses Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz immer gilt, also auch für die UNO. Die UNO hat vielfach erklärt, an die Menschenrechte gebunden zu sein und trotzdem stellen sie sich diesem Verfahren nicht. Neben der juristischen Frage bleibt die politische: Wie lange kann eine UNO Glaubwürdigkeit behalten, die für Menschenrechte eintritt und sich selbst nicht an Menschenrechte hält?
Die Mütter von Srebrenica werden gegen dieses Urteil in Revision beim niederländischen Hoge Raad gehen und weiter die Verweisung an den EuGH fordern.
Die Mütter von Srebrenica werden in ihrem Kampf um Gerechtigkeit nicht nachlassen.
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"Sie geben mir fundierten Rat. Keinen gutgemeinten Rat, den ich selbst hätte bedenken können."
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