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Pressemitteilung 28.01.2010: Mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren Srebrenica

Heute hat die mündliche Verhandlung in der Berufung in dem Verfahren der 6.000 Hinterbliebenen des Völkermords von Srebrenica (auch bekannt als „die Mütter von Srebrenica“) gegen den niederländischen Staat und die UNO stattgefunden.

Wir haben deutlich gemacht, dass das Urteil in erster Instanz eine politische Entscheidung war und rechtlich unhaltbar ist. Solange die UNO keinen effektiven Rechtsgang kennt, verstößt eine absolute Immunität der UNO gegen das europäische Gemeinschaftsrecht, das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz. Wir haben darum angeregt, diese Frage dem europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen.

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