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Pressemitteilung 19.01.2010: Mündliche Verhandlung im Verfahren Srebrenica am 28. Januar 2010 um 13.30 Uhr

Stellvertretend für 6.000 Hinterbliebene des Völkermords von Srebrenica (auch bekannt als „die Mütter von Srebrenica“) wurde am 4. Juni 2007 Klage erhoben gegen den niederländischen Staat und die UNO.

Am 10. Juli 2008 entschied das Landgericht Den Haag, dass die UNO absolute Immunität genießt. Diese Immunität, so die Richter in Den Haag, werde durch das mit Artikel 6 Europäische Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Zugang zu einem Gericht nicht außer Kraft gesetzt. Die Mütter von Srebrenica haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Jetzt wurde der Termin für die mündliche Verhandlung zu dieser Berufung anberaumt:

28. Januar 2010, 13.30 Uhr, Landgericht Den Haag
(Oberlandesgericht (gerechtshof) Den Haag, Prins Clauslaan 60)

Zentrale Frage dieser Anhörung ist, ob der UNO absolute Immunität zusteht und die UNO daher niemals vor einem Gericht verklagt werden können und somit über dem Gesetz stehen.

Eine Abordnung der Mütter von Srebrenica wird der Anhörung beiwohnen.

Es wird mit großen Andrang der (inter)nationalen Medien gerechnet und es wird empfohlen, sich vorab bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts (Frau M.H. Verweij, Tel.: +31 70 381 17 15) anzumelden.

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