Pressemitteilung 07.04.2009: Berufungsbegründung im Srebrenica-Verfahren heute eingereicht
In dem Verfahren der ca. 6.000 Mütter von Srebrenica gegen den niederländischen Staat und die Vereinten Nationen (VN) urteilte das Gericht in Den Haag am 10. Juli 2008, dass die VN absolute Immunität genießt und dass aus diesem Grunde kein gerichtliches Verfahren gegen die VN eingeleitet werden kann. Die Mütter von Srebrenica haben gegen dieses Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt. Die Berufung wird vor dem Oberlandesgericht in Den Haag verhandelt. Die Berufungsbegründung wurde heute beim Oberlandesgericht eingereicht (eine englische Version der ausführlichen Begründung wird kurzfristig auf unserer Webseite publiziert werden).
Die Mütter von Srebrenica fühlen sich bestärkt durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3. September 2008 (Kadi & Al-Barakaat), mit dem der Europäische Gerichtshof beschlossen hat, dass die VN keine absolute Immunität genießt. In dem Verfahren Al-Barakaat hat der Europäische Gerichtshof unter anderem geurteilt, dass eine absolute Immunität nicht legitim ist. Der Europäische Gerichtshof urteilte auch, dass ein effektiver Rechtsschutz ein fundamentales Recht innerhalb der gesetzlichen Ordnung der Europäischen Gemeinschaft darstellt, das nicht verletzt werden darf. Aufgrund dieses Urteils kann unserer Überzeugung nach eine absolute Immunität der VN nicht aufrechterhalten werden.
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