Pressemitteilung 14.09.2009: Unbeschränkte Immunität der UNO? Der Völkermord von Srebrenica als Lackmustest
Wie Ihnen bekannt ist, wird in dem Verfahren der 6.000 Mütter von Srebrenica gegen den niederländischen Staat und die UNO die absolute Immunität der UNO rechtlich geprüft, d.h. die Frage, ob überhaupt ein gerichtliches Verfahren gegen die UNO geführt werden kann. Zur Zeit läuft die Berufung vor dem Oberlandesgericht in Den Haag.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf eine öffentliche Vorlesung, die Dr. Hagedorn im Rahmen der zweitägigen internationalen wissenschaftlichen Tagung an der Universität von Bochum unter obigem Titel halten wird. Die Tagung „60 Jahre Genfer Abkommen – Eine Rechtsordnung vor neuen Herausforderungen“ wird vom anerkannten Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV) organisiert.
Die Aufnahme der Diskussion in das Programm der Tagung zeigt, dass die Frage absoluter Immunität der UNO als Thema aufgegriffen wird, weil damit erhebliche rechtliche Probleme verbunden sind. Sie untergräbt das Verbot des Völkermordes und den durch Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährten freien Zugang zum Gericht. Wir verweisen insofern auch auf unseren Pressebericht vom 7. April 2009.
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