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Pressemitteilung 30.01.2009: Niederländischer Staat tritt im Srebrenica-Verfahren nun nicht mehr auf

In dem Verfahren der ca. 6.000 Mütter von Srebrenica gegen den niederländischen Staat und die Vereinten Nationen urteilte das Landgericht Den Haag am 10. Juli 2008, dass die Vereinten Nationen absolute Immunität genießen und dass gegen die Vereinten Nationen aus diesem Grund niemals vor einem Gericht Klage erhoben werden kann. Gegen dieses Urteil haben die Mütter von Srebrenica inzwischen Berufung eingelegt (siehe unsere Pressemitteilung vom 07. Oktober 2008 www.vandiepen.com). Die Berufung wird vor dem Berufungsgericht in Den Haag verhandelt, das sich nun über diese wichtige Rechtsfrage beugen wird. Das Berufungsgericht hat jetzt die Säumnis des niederländischen Staates festgestellt.

Bis heute stellen sich die Vereinten Nationen auf den Standpunkt, dass sie sich nicht vor einem Gericht für ihre Rolle beim Völkermord von Srebrenica im Juli 1995 verantworten müssen, als – trotz der Anwesenheit eines niederländischen Bataillons Blauhelme – 8.000 bis 10.000 Menschen getötet wurden. Die Vereinten Nationen sind deshalb auch nicht als Partei in dem Verfahren erschienen. Da die Vereinten Nationen nicht an dem Verfahren teilgenommen haben, ist der niederländische Staat als Sprachrohr der Vereinten Nationen aufgetreten und hat in dem Verfahren vehement für die absolute Immunität der Vereinten Nationen plädiert.

Der niederländische Staat hat in erster Instanz ausführlich geltend gemacht, dass es seine völkerrechtliche Pflicht sei, das Gericht auf die Immunität der Vereinten Nationen hinzuweisen und dass dies eine prinzipielle Frage betreffe. Es ist deshalb bemerkenswert, dass der niederländische Staat im Berufungsverfahren über die Immunität der Vereinten Nationen beschlossen hat, nicht bei Gericht zu erscheinen. Die Mütter von Srebrenica fragen sich, ob der niederländische Staat die Immunität der Vereinten Nationen jetzt auf einmal nicht mehr für wichtig hält? Da nun das Berufungsgericht in Den Haag auch die Säumnis des niederländischen Staates festgestellt hat, wird das Berufungsverfahren nun ohne den niederländischen Staat und ohne die Vereinten Nationen fortgesetzt werden.

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