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Pressemitteilung 07.10.2008: Die Mütter von Srebrenica legen Berufung ein gegen das Urteil zur absoluten Immunität der UN

Am 10. Juli 2008 urteilte das Landgericht in Den Haag im Verfahren der ca. 6000 Hinterbliebenen der Opfer des Genozids in Srebrenica (nachfolgend „die Mütter von Srebrenica“) gegen den niederländischen Staat und die Vereinten Nationen (UN), dass die UN absolute Immunität genießt. Das Gericht erklärte insofern, dass ein Verfahren der Mütter von Srebrenica bezüglich der Forderungen gegen die UN unzulässig sei (siehe dazu unsere Pressemitteilung vom 10. Juli 2008, zu finden auf www.vandiepen.com).

Die Mütter von Srebrenica gehen heute gegen obengenanntes Urteil in Berufung beim Oberlandesgericht in Den Haag. Das inhaltliche Verfahren gegen den niederländischen Staat und die UN ruht, bis rechtskräftig (gegebenenfalls durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) entschieden worden ist, ob die UN trotz ihrer Beteiligung an diesem Genozid Immunität genießt. Die Mütter von Srebrenica finden es unakzeptabel, dass die UN als einzige internationale Organisation der Welt niemals gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Die UN hat es außerdem versäumt, einen alternativen Rechtsweg innerhalb der eigenen Organisation einzurichten, obwohl sie sich dazu bereits im Jahr 1946 verpflichtet hat. Dies ist mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht zu vereinbaren.

Das Urteil in einem anderem Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Srebrenica-Drama, das durch zwei Familien von Opfern (Nuhanovic und Mustavic) geführt wurde, hat in den Medien für Verwirrung gesorgt. Dieses Urteil ist unabhängig vom Verfahren der Mütter von Srebrenica zu sehen. Zum einen ist in unserem Verfahren der Mütter von Srebrenica neben dem niederländischen Staat auch die UN verklagt worden. Des Weiteren gibt es im Verfahren der Mütter von Srebrenica genügend Beweise dafür, dass der niederländische Staat die UN-Befehlsstruktur durchbrochen hat, was zur Haftung des niederländischen Staates führt (siehe hierzu unsere Klageschrift auf unserer Homepage). Schlussendlich ist es bemerkenswert, dass das Gericht innerhalb eines Zeitraums von einem Monat im Verfahren der beiden Familien zwar die nicht verklagte UN verantwortlich hält, um dann im Verfahren der Mütter von Srebrenica zu entscheiden, dass die Immunität der UN absolut ist und daher die UN nicht gerichtlich belangt werden kann.

 Pressemitteilung herunterladen (23Kb) 

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