Pressemitteilung 10.07.2008: Mütter von Srebrenica gehen in Berufung und bestreiten absolute Immunität der UN
Das Landgericht Den Haag hat heute in dem Verfahren der Mütter von Srebrenica gegen den niederländischen Staat und die Vereinten Nationen (UN) in erster Instanz entschieden, dass die Immunität der UN absolut ist und nicht zu weichen hat vor der Völkermord-Konvention und Artikel 6 Menschenrechtskonvention, in dem jedem Bürger der Zugang zu einem unabhängigen Gericht gewährt wird. Das Urteil beantwortet nicht alle juristischen Probleme. Die Mütter von Srebrenica werden das Verfahren in der Berufung fortsetzen, weil unakzeptabel ist, dass die UN als einzige Organisation in der Welt unkontrollierbar sein soll. Trotz ihrer Verpflichtung - als Pendant zur Immunität – ein unabhängiges Rechtssystem innerhalb der UN zu schaffen, hat die UN dies seit 1946 versäumt. Die grenzenlose Immunität der UN – auch in Fällen von Völkermord – bedeutet, dass die UN im Namen von Menschenrechten alles Tun und Lassen kann, ohne selbst irgendeiner (gerichtlichen) Kontrolle ausgesetzt zu sein und damit absolute Macht genießt. Die Mütter von Srebrenica werden sich unter anderem hiergegen in der Berufung versetzen und gegebenenfalls später den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.
"Sie kommen mit der Problemlösung bevor die Probleme entstehen."
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