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Pressemitteilung 20.09.2007: VN lässt die Mütter von Srebrenica fallen

Am 4. Juni 2007 wurde im Namen von 6.000 Hinterbliebenen der Opfer des Völkermordes in Srebrenica die Klage gegen den niederländischen Staat und die Vereinten Nationen (VN) eingereicht. Eine Delegation von über 200 Müttern war zu diesem Zweck nach Den Haag gereist. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki Moon gab über seinen Sprecher am 8. Juni 2007 bekannt, den Ruf der Mütter um Gerechtigkeit voll zu stützen. Nach diesen ermutigenden Worten blieb es allerdings aus New York auffallend still. Mehrere schriftliche Gesprächsanfragen blieben unbeantwortet.

Gestern wurde das Verfahren gegen den niederländischen Staat und die VN formal beim Landgericht Den Haag anhängig gemacht. Der niederländische Staat gab über den Anwalt des Staates bekannt, sich dem Verfahren zu stellen. Bemerkenswert genug lassen die VN über den niederländischen Staat mitteilen, dass sie sich auf ihre Immunität berufen werden und daher nicht als Partei an dem Verfahren teilnehmen wollen. Noch bemerkenswerter ist, dass der Rechtsanwalt des Staates beim Gericht beantragt, diesen Standpunkt der VN verteidigen zu dürfen. Ein bemerkenswerter Doppelpass, da sich der niederländische Staat und die VN gegenseitig die Schuld für das militärische Fiasko von 1995 geben, durch das die Safe Area Srebrenica gefallen ist und mehr als 7.000 Flüchtlinge ermordet werden konnten.

Die VN kann sich auf ihre Immunität berufen, soweit dies notwendig ist um ihre Ziele zu erreichen. Die Immunität der VN ist jedoch nicht unbegrenzt. Eines der Ziele der VN ist, den Respekt für die Menschenrechte zu fördern. Außerdem hat die VN die Verpflichtung, Völkermord zu verhindern. Eine Berufung auf die Immunität ist im Falle des Völkermordes in Srebrenica im Widerspruch mit den eigenen Zielen und internationalen Verpflichtungen. Des Weiteren ist es von Bedeutung, dass die VN für einen Fall als diesen keine alternativen Rechtsmittel geschaffen haben, obwohl sie sich dazu schon 1946 verpflichtet haben. Dies steht im Widerspruch zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Wenn die Berufung auf Immunität vom Richter honoriert werden sollte, bedeutet das, dass die Hinterbliebenen die VN in keiner Weise zur Verantwortung ziehen können. Dies steht im Widerspruch zu den fundamentalen Menschenrechten.

Im Sommer 1995 wurden mehrere zehntausend Flüchtlinge von der internationalen Gemeinschaft im Stich gelassen. Die Geschichte scheint sich zu wiederholen, da nun die VN beschließen, sich hinter der Immunität zu verstecken und anscheinend auch nicht bereit sind, sich vor einem unabhängigen Richter zu verantworten. Darauf hofft der niederländische Staat um alle Verantwortung auf die dann immune VN abschieben zu können. Ob dies gelingt, liegt allerdings im Moment bei einem niederländischen Richter.

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