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Pressemitteilung 26.11.2007: Mütter von Srebrenica erfolgreich gegenüber den Vereinten Nationen

In dem Verfahren der Mütter von Srebrenica gegen den Staat der Niederlande und die Vereinten Nationen wegen des 1995 in Bosnien begangenen Völkermordes, hat das Landgericht Den Haag vergangene Woche die Säumnis der Vereinten Nationen festgestellt. Die Vereinten Nationen hatten außerhalb des Verfahrens mitgeteilt, dass sie sich auf ihre Immunität beriefen und aus diesem Grund nicht als Partei am Verfahren teilnehmen würden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Staat der Niederlande haben daraufhin bei Gericht vorgetragen, die Klage der Mütter von Srebrenica müsse als unzulässig abgewiesen werden. Das Gericht gab jedoch den Müttern von Srebrenica Recht und stellte die Säumnis der Vereinten Nationen fest.

Nachdem sich die Vereinten Nationen selbst ins Abseits manövriert haben, hat nunmehr der Staat der Niederlande bei Gericht beantragt, die Immunität der Vereinten Nationen geltend machen zu dürfen. Es ist bemerkenswert, dass der Staat der Niederlande nun vor Gericht den Standpunkt der Vereinten Nationen vortragen wird. Im übrigen ein verständliches Zusammenspiel der beiden Beklagten. Der Staat der Niederlande hat nämlich ein großes Interesse daran, dass den Vereinten Nationen Immunität zukommt, um anschließend die eigene Verantwortung auf die Vereinten Nationen abschieben zu können.

Das Gericht wird auf Grund des Vortrags des Staates der Niederlande urteilen müssen, ob die Vereinten Nationen immun sind, was in diesem besonderen Fall keineswegs feststeht. Die Vereinten Nationen genießen lediglich Immunität, soweit dies ihren eigenen Zielsetzungen dient. Die Vereinten Nationen sind verpflichtet, Völkermord zu verhindern. Die Berufung auf Immunität im Fall des Völkermordes, wie im Srebrenica-Drama, ist mit den eigenen Zielsetzungen und internationalen Verpflichtungen der Vereinten Nationen nicht vereinbar.

Des Weiteren ist sehr wichtig, dass die Vereinten Nationen über keinen alternativen Rechtsweg verfügen, obwohl sie sich 1946 bereits verpflichtet haben, einen solchen zu schaffen. Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert den Zugang zu einem unabhängigen Gericht. Die Vereinten Nationen für immun zu erklären würde bedeuten, dass den Müttern von Srebrenica dieses fundamentale Menschenrecht vorenthalten wird. Dies wäre auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Wenn das niederländische Gericht in Den Haag dies anerkennt, wird es die Klage der Mütter von Srebrenica gegen die Vereinten Nationen in jedem Fall zuweisen müssen.

In der Klageschrift, herunterzuladen von unserer Webseite ist unter den Nummern 447 bis einschließlich 465 (Seite 225 œ 234 der deutschen Übersetzung) erläutert, warum den Vereinten Nationen in dieser Sache keine Immunität zukommt.

Pressemitteilung herunterladen (56Kb)

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