Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nachstehend auch die Verfahrensweise der "Schlichtungskommission für die Rechtsanwaltschaft“ (Geschillencommissie Advocatuur) erläutert, auf die in Artikel 5.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird.
1. Allgemeines
| 1.1 | Alle Aufträge werden unter Ausschluss der Artikel 404 und 407, Absatz 2, von Buch 7 und von Artikel 1680 von Buch 7a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich angenommen und ausgeführt durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach niederländischem Recht (maatschap) Van Diepen Van der Kroef Advocaten (VDVDK). Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (maatschap) VDVDK besteht aus Anwaltsgesellschaften mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht (praktijkvennootschappen) und/oder natürlichen Personen. Sämtliche praktijkvennootschappen bzw. natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Partner (vennoot) der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (maatschap) sind, sind zu Gunsten oder zu Lasten des ihnen gemeinsam gehörenden Gesellschaftsvermögens die einzige Vertragspartei des Auftraggebers bzw. des Mandanten (im Folgenden “der Mandant” genannt). Eine aktuelle Liste der Partner von VDVDK wird auf Verlangen zugeschickt. |
| 1.2 | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen VDVDK und dem Mandanten Anwendung und sind ein Bestandteil davon. Sie sind ebenfalls auf die sich hieraus ergebenden Verträge und weiteren Handlungen und Rechtsgeschäfte von VDVDK mit, für oder gegenüber Mandanten anwendbar. Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einmal Anwendung finden, sind sie auch ohne eine weitere Erklärung über ihre Anwendbarkeit auf neue Verträge und auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, insbesondere im Falle einer unerlaubten Handlung, anwendbar. Der Begriff “Vertrag” im Sinne dieses Absatzes umfasst auch Tätigkeiten, die VDVDK für den Mandanten verrichtet hat. |
2. Verpflichtungen der Parteien
| 2.1 | VDVDK wird sich bemühen, den Vertrag zwischen ihr und dem Mandanten mit der erforderlichen Sorgfalt und Sachkenntnis auszuführen. VDVDK steht jedoch nicht dafür ein, dass das bezweckte Ergebnis erzielt wird. |
| 2.2 | Der Mandant ist verpflichtet, alle Fakten und Umstände, die für die korrekte Ausführung des Vertrags von Bedeutung sein können, und alle von VDVDK verlangten Angaben und Informationen VDVDK rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Mandant steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller VDVDK zur Verfügung gestellten Angaben und Informationen ein. |
3. Haftung
| 3.1 | Sobald der Mandant einen eventuellen Grund für einen fundierten Anspruch gegen VDVDK entdeckt oder billigerweise hätte entdecken müssen, ist er verpflichtet, VDVDK diesen angeblichen Anspruch gegen VDVDK unverzüglich, durch Unterlagen belegt und unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls verliert der Mandant sämtliche Rechte. Ungeachtet der Bestimmung in Artikel 89 in Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs verfällt der Anspruch auf Schadensersatz gegenüber VDVDK ein Jahr nach dem Ereignis, durch das der Schaden direkt oder indirekt verursacht wurde, und für das VDVDK haftet. Als Ereignis im Sinne des vorstehenden Satzes ist auch ein Unterlassen zu verstehen. |
| 3.2 | Die Haftung von VDVDK ist stets auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall auf Grund der (Berufs-)Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird, soweit VDVDK diese infolge zwingender Vorschriften der niederländischen Anwaltskammer Nederlandse Orde van Advocaten abschließen muss, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung, die aufgrund der Versicherungsbedingungen nicht durch die Versicherungsgesellschaft zu tragen ist. Wenn, aus welchem Grund auch immer, keine Auszahlung durch die Versicherungsgesellschaft erfolgt, ist die Haftung auf zweimal die Beträge beschränkt, die der Mandant im betreffenden Kalenderjahr in Zusammenhang mit für ihn verrichteten Tätigkeiten an VDVDK gezahlt hat, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 150.000,00 (einschließlich Mehrwertsteuer). |
| 3.3 | VDVDK haftet niemals für indirekte Schäden, Folgeschäden und Betriebsschäden. Die Haftung von VDVDK übersteigt nie den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Betrag, ungeachtet dessen, ob es sich um Forderungen aufgrund eines Vertrags oder aus einem anderen Grund, insbesondere aufgrund einer unerlaubten Handlung, handelt. Die Haftungsbeschränkung im Sinne von Artikel 3 gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von (Partnern (vennoten) von) VDVDK und/oder ihren Arbeitnehmern. |
| 3.4 | In dem Fall, dass Personen im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrags des Mandanten eingeschaltet werden und ihre Haftung im Zusammenhang damit beschränken wollen, gilt, dass sämtliche vom Mandanten an VDVDK erteilten Aufträge die Befugnis enthalten, eine derartige Haftungsbeschränkung auch im Namen des Mandanten anzunehmen. |
| 3.5 | Bringt die Ausführung eines Auftrags des Mandanten mit sich, dass eine außerhalb der Niederlande ansässige Person, die nicht Teil von VDVDK ist, für die Verrichtung von Tätigkeiten im Rahmen des erteilten Auftrags eingeschaltet wird, haftet VDVDK nicht für die von dieser Person begangenen Fehler. |
4. Honorar und Zahlungsverpflichtungen
| 4.1 | VDVDK stellt für ihre Tätigkeiten ein Honorar in Rechnung, wobei grundsätzlich von einem Stundenhonorar, einer Pauschalvergütung in Höhe von 6% für Bürokosten (zuzüglich Mehrwertsteuer) und den Dritten entstandenen Kosten ausgegangen wird. VDVDK ist berechtigt, das von ihr zugrundegelegte Stundenhonorar und die von ihr in Rechnung gestellten Vergütungen zwischenzeitlich zu ändern. Die Änderung gilt auch, wenn sie nicht vorher mitgeteilt wurde. VDVDK ist jederzeit berechtigt, vom Mandanten einen Vorschuss auf das Honorar zu verlangen. |
| 4.2 | Die Rechnungen von VDVDK sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu zahlen. Ist der Mandant mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber VDVDK für irgendeinen Auftrag in Verzug, so ist - abweichend vom Vorstehenden - die Zahlung unverzüglich zu leisten. Bei Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist ist der Mandant von Rechts wegen in Verzug und schuldet der Mandant Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatzes auf- grund von Artikel 119 in Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Falls der Mandant im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt oder eine juristische Person ist, schuldet der er - abweichend vom Vorstehenden - Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatzes für Handelssachen aufgrund von Artikel 119a in Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Mandant ist zu einer Aufrechnung oder Zurückbehaltung nicht berechtigt. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten von VDVDK, die durch die Einziehung ihrer Forderungen entstehen, gehen zu Lasten des Mandanten, zu einem Mindestbetrag in Höhe von 10% der offen stehenden Rechnungen. |
| 4.3 | VDVDK ist berechtigt, auch eine bedingte und/oder billigerweise vorhersehbare jetzige und/oder künftige Forderung gegenüber dem Mandanten mit seiner Schuld oder billigerweise vorhersehbaren Schuld gegenüber dem Mandanten aufzurechnen. Für den Zweck dieser Bestimmung umfasst der Begriff Mandant auch mit dem Mandanten verbundene Gesellschaften und/oder Mehrheitsbeteiligungen des Mandanten. VDVDK ist, wenn die fristgerechte Zahlung der Rechnungen ausbleibt, berechtigt, ihre Tätigkeiten aufgrund des erteilten Auftrags aufzuschieben. |
5. Sonstiges
| 5.1 | VDVDK und der Mandant sind jederzeit berechtigt, den Auftrag vorzeitig zu beenden. |
| 5.2 | VDVDK kann sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berufen, wenn die Berufsorganisation diese (ganz oder teilweise) für unzulässig erklärt hat. VDVDK übt in gegebenen Fällen Rechte aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst aus, nachdem der Vorsitzende des zuständigen Aufsichtsrats der Niederländischen Anwaltskammer Nederlandse Orde van Advocaten seine Zustimmung erteilt hat. |
| 5.3 | Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sind, so sind sie durch wirksame und durchsetzbare Bestimmungen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen möglichst nahe kommen, zu ersetzen. Sofern dies notwendig sein sollte, werden die Parteien in gutem Glauben über die genaue Formulierung der neuen Bestimmungen, die die alten Bestimmungen ersetzen, Rücksprache halten. |
| 5.4 | Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Aufträge ist ausschließlich das niederländische Recht anwendbar, und zwar unter Ausschluss der Einkaufsbedingungen des Mandanten. Streitigkeiten über das Zustandekommen oder die Ausführung des vom Mandanten an VDVDK erteilten Auftrags werden auf der Grundlage der "Regelungen der Schlichtungskommission für die Rechtsanwaltschaft" (Reglement Geschillencommissie Advocatuur) geschlichtet, die auf der unten genannten Website von VDVDK einsehbar sind. Eignet sich eine Streitigkeit zwischen den Parteien nicht für eine Schlichtung durch die vorgenannte Kommission oder ist sie eine Folge der Schlichtung beziehungsweise der Entscheidung der vorgenannten Kommission, so sind die Gerichte in dem Gerichtsbezirk, in dem VDVDK auch eine Niederlassung hat, zuständig. VDVDK ist im letzteren Fall berechtigt, Streitigkeiten vor dem zuständigen Gericht am Wohnsitz beziehungsweise am Sitz des Mandanten anhängig zu machen. |
| 5.5 | Bei einer Meinungsverschiedenheit zwischen den Parteien über den Inhalt und/oder die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hat die niederländische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vorrang und ist diese verbindlich. |
Eine niederländische Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde am 12. Februar 2007 bei der Geschäftsstelle des Gerichts Amsterdam mit der Nummer 23/2007 hinterlegt und kann auch auf der Website www.vandiepen.com eingesehen werden.
Druckversion AGB (95 Kb)
Verfahrensweise der "Schlichtungskommission für die Rechtsanwaltschaft" (Geschillencommissie Advocatuur)
Auf unsere Dienstleistungen findet die "Schieds- und Schlichtungsordnung für die Rechtsanwaltschaft (Klachten- en Geschillenregeling Advocatuur) Anwendung. Sind Sie mit der Qualität der Dienstleistung oder der Honorarabrechnung nicht zufrieden, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren eigenen Rechtsanwalt. Sollten Sie sich mit ihm nicht einigen können, können Sie sich an die für Beschwerden zuständige Person in unserer Kanzlei wenden. Das betreffende Formular und die Namen der zuständigen Personen sind auf Anfrage erhältlich. Ihre Beschwerde ist innerhalb von drei Monaten, nachdem Ihnen die der Beschwerde zugrunde liegende Handlung oder Unterlassung bekannt geworden ist oder hätte bekannt werden können, einzureichen. Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Kanzlei Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit erledigt hat, können Sie die Streitigkeit bei der "Schlichtungskommission für die Rechtsanwaltschaft" (Geschillencommissie Advocatuur) anhängig machen.
Dazu haben Sie den Fragebogen der vorgenannten Kommission auszufüllen und der Kommission zuzuschicken. Sie geben im Fragebogen nicht nur Ihre Beschwerde, sondern auch Ihren Vorschlag zur Lösung der Streitigkeit an. Die Kommission verfährt nach der Schieds- und Schlichtungsordnung für die Rechtsanwaltschaft (Geschillencommissie Advocatuur). Anhand einer Checkliste können Sie selbst herausfinden, ob die Kommission Ihre Beschwerde bearbeiten kann.
Die Checkliste, den Fragebogen und die Schlichtungsordnung können Sie in niederländischer Sprache auf der Website www.geschillencommissie.nl finden. Für eine Erläuterung in deutscher Sprache können Sie Kontakt aufnehmen mit dem Sekretariat der Geschillencommissie Advocatuur, Postfach 90600, 2509 LP Den Haag, Telefon +31 (0)70 - 310 53 10.
"Ich brauche einfach einen Rechtsanwalt als Geschäftspartner. Auch wenn ich kein Problem habe."
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