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16 April 2014

Kort geding in den Niederlanden (Prozessrecht) (Inkasso)

Bei dem kort geding handelt es sich um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zur Durchsetzung eilbedürftiger Forderungen. Es handelt sich um ein summarisches Verfahren, das im Gesetz nur sehr knapp geregelt ist. Dem Richter kommt deshalb bei der Behandlung der Sache große Freiheit zu. Ein Einzelrichter (voorzieningenrechter) entscheidet. Das kort geding folgt häufig einer Sicherungspfändung (conservatoir beslag).

Klage im kort geding und Inkasso

Der Kläger erhält ein Urteil und somit einen vollstreckbaren Titel. Wird in derselben Sache ein Hauptsacheverfahren (bodemprocedure) eingeleitet, so ist der Richter in diesem an die im kort geding ergangene Entscheidung nicht gebunden. Der Anwendungsbereich des kort geding ist breit. So können z.B. auch Geldforderungen im kort geding durchgesetzt werden, die Klage auf vorläufige Leistung ist häufig möglich. Deshalb wird diese Klageform auch sehr viel beim Inkasso eingesetzt.

Kort geding – schnell und effizient

Ein Urteil im kort geding ergeht in aller Regel innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der Antragsschrift. Zudem begnügen sich die Parteien in der weit überwiegenden Anzahl aller im kort geding geführten Verfahren mit der dort ergangenen Entscheidung und sehen von der Durchführung des Hauptsacheverfahrens ab. In der Praxis werden also viele im kort geding geführte Rechtsstreite dort nicht nur schnell, sondern auch endgültig entschieden.

Voraussetzungen des kort geding

Der Rechtsstreit muss zunächst für eine Entscheidung im kort geding geeignet sein. Daran fehlt es, wenn der Rechtsstreit für eine Entscheidung im summarischen Verfahren tatsächlich bzw. juristisch zu kompliziert ist. Entscheidend ist in der Praxis in der Regel die Notwendigkeit, eine schnelle Entscheidung zu treffen. Urteilt der Richter, dass der Rechtsstreit für eine Entscheidung im kort geding nicht geeignet ist, so weist er die Klage ab. Von dieser Möglichkeit hat er nach der herrschenden Rechtsauffassung nur zurückhaltend Gebrauch zu machen.

Eilbedürftigkeit im kort geding Prozess

Die Entscheidung des Rechtsstreits muss eilbedürftig sein. Das ist dann der Fall, wenn ein richterliches Eingreifen notwendig ist und eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann. Bei der Beantwortung dieser Frage muss der Richter die Interessen beider Parteien abwägen. Je länger eine Partei mit der Geltendmachung der Forderung wartet, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Richter die Eilbedürftigkeit der Entscheidung bejaht. In der Praxis werden an das Kriterium der Eilbedürftigkeit jedoch keine sehr strengen Anforderungen gestellt. Dies kann aber von Gericht zu Gericht variieren.

Kort geding auf Leistung gerichtet

Im kort geding können Forderungen oder Leistungen eingeklagt werden, aber weder Feststellungs- noch Gestaltungsurteile ergehen. Der Erlass von Feststellungsurteilen ist nicht möglich, da sie nicht den Charakter einer Verfügung haben. Gestaltungsurteile (wie z.B. die Scheidung einer Ehe oder die Anfechtung eines Vertrages) sind unzulässig, da die Entscheidung im kort geding nur eine vorläufige ist und deshalb keine endgültige Veränderung der Rechtslage zur Folge haben kann.

Kort geding auch bei Hauptsacheverfahren in Deutschland

Hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit ist anzumerken, dass innerhalb der Europäischen Union Maßnahmen im einstweiligen Rechtsschutz in einem Mitgliedsstaat auch möglich sind, wenn die Gerichte dieses Mitgliedsstaates in der Hauptsache nicht zuständig sind. Dies führt dazu, dass in einem Rechtsstreit in den Niederlanden eine Entscheidung im kort geding selbst dann herbeigeführt werden kann, wenn die niederländischen Gerichte im Hauptsacheverfahren nicht international zuständig sind.

Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte bei Van Diepen Van der Kroef

Unsere fünf deutschsprachigen Rechtsanwälte (Muttersprachler) sind gleichzeitig als niederländischer advocaat zugelassen und haben viel Prozesserfahrung und im Umgang mit deutschen Unternehmen aller Art. Wir beraten Sie auch gerne zu anderen (Rechts)Kulturunterschieden.

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Prof. Dr. Axel Hagedorn
Rechtsanwalt und advocaat

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