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21. April 2014

Forderungseinzug (Incasso) in den Niederlanden

Prozessieren ist zeitraubend. Der Gedanke, eine Forderung auch noch grenzüberschreitend geltend machen zu müssen, mag so manchen Unternehmer deshalb von vornherein davon abhalten. Bei einer Forderung gegen einen in den Niederlanden ansässigen Schuldner häufig zu Unrecht, denn das niederländische Recht bietet mit der Sicherungspfändung („conservatoir beslag“) und dem „kort geding“, einem verkürzten Verfahren, ein geeignetes Mittel, um eine Vielzahl verschiedener Forderungen schnell und unkompliziert durchzusetzen.

Sicherungspfändung in den Niederlanden

Das niederländische Recht bietet die Möglichkeit, eine Sicherungspfändung vorzunehmen noch bevor eine Klage eingereicht worden ist, geschweige denn ein gerichtlicher Titel erstritten wurde. Ein niederländischer Rechtsanwalt reicht einen Antrag bei Gericht ein und erhält in der Regel bereits innerhalb eines Tages die Erlaubnis, eine Pfändung vorzunehmen.

Die Pfändung kann ein Bankkonto oder Vorräte, aber auch eine Immobilie oder Forderungen Dritter betreffen. Eine eidesstattliche Versicherung bei Antragseinreichung ist nicht nötig.

Erfolgreiches Inkasso beginnt häufig bei Pfändung in den Niederlanden

Ob eine Pfändung erfolgreich war, erfahren Sie innerhalb weniger Wochen. Das Gericht verpflichtet den Antragsteller mit der Genehmigung zur Pfändung, innerhalb einer bestimmten Frist, Klage einzureichen. Dies kann auch ein kort geding sein. In aller Regel kommt die Gegenseite schnell an den Verhandlungstisch, wenn die Pfändung erfolgreich war.

Prozesserfahrung und Kulturunterschiede

Unsere fünf deutschsprachigen Rechtsanwälte (Muttersprachler) sind gleichzeitig als niederländischer advocaat zugelassen und haben viel Erfahrung in der Begleitung von deutschen Unternehmen aller Art beim Inkasso, aber auch der Prozessführung in schwierigen Fällen. Wir beraten Sie auch gerne zu anderen (Rechts)Kulturunterschieden.

Wir kommunizieren in deutscher Sprache, weil unser Sekretariat ebenfalls mit Muttersprachlern besetzt ist.

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns bitte an.

Prof. Dr. Axel Hagedorn
Rechtsanwalt und advocaat

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